Meine digitale Ethik 2024
Meine Ethik im Umgang mit der Informationstechnologie, den digitalen Welten und der Interaktion mit ihr/dir – 2024 (und darüber hinaus)
1. Datenschutz
Als selbständiger Einzelunternehmer halte ich mich natürlich an die Vorgaben aus dem österreichischen DSG und der europäischen DSGVO, nach bestem Wissen & Gewissen und in Selbstverantwortung!
Nachrichten, die lt. gültiger Definition „personenbezogene Daten Dritter“ (Definition siehe unten) beinhalten, sende ich ausschließlich verschlüsselt via E-Mail aus, wenn dies nicht möglich ist, mit einem datenschutzkonformen Sharing-Service oder via dem Nachrichtendienst Threema, bzw. gebe ich telefonisch Auskunft!
2. Datenmenge
Jede E-Mail verbraucht gemäß aktuellen Studien ca. 0,03 Gramm CO2, bis sie einen Empfänger auf direktem Weg erreicht, z.B. durch den Stromverbrauch bei jenen Rechenzentren, die diese E-Mails auf dem Weg zum Empfänger passiert (und das sind zumeist Einige). Mit Signatur, Bild bzw. Anhängen können es bis zu 26 Gramm pro E-Mail werden. Die Verwendung von Massenverteilern, CC und BCC vervielfacht diesen Verbrauch naturgemäß.
Deswegen reduziere ich den direkten Datenverkehr im Internet auf ein notwendiges Minimum, meine E-Mail-Signatur bleibt auf Text beschränkt. Anhänge, Bilder, bzw. Weiterleitungen und die Verwendung von Massenverteilern (mit Ausnahme meines monatlichen Newsletters), CC und BCC (diesen Blindverteiler auch aus moralischen Gründen) vermeide ich so weit als möglich!
3. Arbeit als Einzelunternehmen in gemeinsamen Projekten/Teams
Wenn eine freiberufliche Basis besteht, agiere ich auch bei der Arbeit in Teams/Projekten selbstverantwortlich und selbstverständlich als Einzelunternehmer und halte mich damit an die mir auferlegten Vorgaben zum Datenschutz.
Erfolgt die Zusammenarbeit auf Plattformen/über Services, die nicht datenschutz-konform sind oder Zweifel an der Datenschutz-Konformität besteht (z.B. Google Drive) und „personenbezogene Daten Dritter“ inkludiert sind, beteilige ich mich nicht daran, lehne ich die Annahme entsprechender Daten ab.
4. Urheberrecht
Als selbständiger Einzelunternehmer befolge ich natürlich die aktuellen Regelungen aus den für mich gültigen Regelwerken zum Urheberrecht, ob auf meiner Homepage, auf digitalen Plattformen, auf denen ich vertreten bin, wie auch in sonstigen „Digitalen Medien“ und auf „Sozialen Netzwerken“.
Ein paar Tipps zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet:
– Die Definition „personenbezogene Daten Dritter“ ist im Grunde einfach: Es sind Daten Dritter (Fremder), die nachvollziehbar zu diesem Dritten führen. Es braucht daher zumindest zwei Datensätze. Beispiel: Habe ich nur den Namen: „Max Mustermann“ ist dieser Datensatz nicht datenschutz-relevant, kommt allerdings eine Telefonnummer, Adresse oder E-Mailadresse dazu (einem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil zufolge übrigens z.B. auch die Fahrgestellnummer des auf eine Person zugelassenen Autos … der Kreativität jener, die etwa Vorteile aus der aktuellen Situation ziehen möchten, sind nur wenige Grenzen gesetzt … bitte sei dir dessen immer bewusst), ziehen bereits die Regelungen aus DSG und DSGVO. Besondere Beachtung finden darüber hinaus sensible Daten, wie z.B. das Religionsbekenntnis, die sexuelle Ausrichtung oder der Gesundheitszustand.
– Behandle diese Daten ganz grundsätzlich so bewusst wie deine eigenen Daten
– Setzt du Internet-Services für dein Tun ein, informiere dich vorab, ob sie zu 100% nachweisbar datenschutz-konform sind. Bei europäischen Anbietern/Providern ist davon auszugehen, bei allen Anderen frag im Zweifelsfall nach. Verlasse dich bitte nicht auf die (Halb)Informationen, die du z.B. in sozialen Medien zuhauf findest.
– Datenschutz im Internet kostet (nicht wenig) Geld, damit ist auch die 100%ige Datenschutzkonformität in digitalen Welten zumeist NICHT kostenlos verfügbar. Die Anbieter/Provider von Services wälzen diese Kosten naturgemäß und wirtschaftlich durchaus vertretbar auf die Verbraucher ab. Beachte dies bei der Verwendung einer „kostenlosen“ Lösung.
– Achte vor Abschluss einer Vereinbarung mit einem Anbieter/Provider darauf, wer die Haftung im Problemfall trägt. Ein Verfahren zu möglichen Datenschutz- oder Urheberrechts-Verletzungen ist zumeist sehr ressourcen- und kostenaufwendig. Die Haftung sollte bei Verwendung eines Internet-Services grundsätzlich nicht bei dir liegen.
– Zum Urheberrecht: Ein besonderes Augenmerk ist hier auf Bilderlizenzen bzw. Soundlizenzen und Zitate/Kurztexte zu legen. Verwendest du z.B. ein Bild von einer der zahlreichen Plattformen, die „lizenzfreie“ Bilder oder Sounds anbietet, überzeuge dich bitte vorab, wie weit diese Lizenzfreiheit geht (die kommerzielle Verwendung ist oft trotzdem kostenpflichtig) und bei Sounds (Musikstücken) ebenfalls. Auch bei KI-Bildern, KI-Texten und KI-Sounds muss inzwischen der Urheber (definiert: der Ersteller der KI) angegeben werden. Bei Zitaten/Kurztexten gibt es eine einfache Regel: ist der Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben, kannst du Zitate/Kurztexte verwenden, aber auch nur dann, wenn z.B. auf eine Übersetzung nicht trotzdem ein Urheberrecht gibt. Frage besser einmal mehr nach als einmal zu wenig …
… in aller Achtsamkeit, DER Schlüssel in digitalen Welten!
– Zusatzanmerkung: sind Dritte auf Fotos zu identifizieren, sind sowohl die Regelungen zum Datenschutz als auch des Urheberrechts zu beachten. Auch wenn du das Foto selbst gemacht hast, brauchst du die Erlaubnis ALLER auf dem Bild zu erkennenden Personen, bevor du es veröffentlichst.